Die Kanzlei bietet sowohl Arbeitnehmern (einschließlich Geschäftsführern und leitenden Angestellten) als auch Arbeitgebern außergerichtliche und gerichtliche Lösungen zu individualrechtlichen und kollektivrechtlichen Fragestellungen im Arbeitsrecht, wie z.B.:
♦ Vertretung bei betriebsverfassungsrechtlichen und
personalrechtlichen Angelegenheiten
♦ Begleitung von Umstrukturierungen
♦ Beratung in allgemeinen arbeitsrechtlichen Fragen
♦ Vertragsgestaltungen (Arbeitsverträge, Aufhebungs- und
Abwicklungsverträge, etc.)
♦ Entwurf, Verhandlung und Prüfung von Betriebsvereinbarungen,
Interessenausgleich und Sozialplan
♦ Einigungsstellenverfahren
♦ Mitbestimmungsrechte von Betriebs- oder Personalrat
♦ Erstellung und Prüfung von Abmahnungen – auch beim Low
Performer
♦ Direktionsrecht, Versetzungen
♦ Kündigungsrecht (in der freien Wirtschaft sowie im öffentlich-
rechtlichen Personalbereich)
♦ Erstellung und Prüfung von Zeugnissen
♦ Mobbing-Beratung
♦ öffentliches Dienstrecht allgemein
♦ Tarifvertragsrecht / TVöD
Darüber hinaus bietet die Kanzlei Unterstützung bei:
♦ der Erstellung von Vertragskonzepten auch in anderen
Rechtsgebieten
♦ außergerichtliche Beratung
♦ gerichtliche Vertretung in allen Instanzen (ausgenommen:
Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht)
♦ steuerstrafrechtlichen Problemen
♦ steuerrechtlichen Fragestellungen
♦ sonstigem Ärger
Gerne stehe ich auch zur Verfügung für:
♦
(Inhouse-)Schulungen zum Thema „Arbeitsrecht“ allgemein oder zu
konkreten gewünschten Themen wie z.B. zum Thema
Kommunikation
Sollten Sie Ihr konkretes Problem hier nicht einordnen können, sprechen Sie mich einfach an – gerne auch per Email. Soweit es sich um eine Thematik handelt, die in keinen meiner Bereiche fällt, empfehle ich Ihnen auch gerne einen anderen spezialisierten Kollegen meines umfangreichen Netzwerkes.